Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für musikalische Darbietungen bei standesamtlichen Trauungen

Name der Sängerin: Sina Steegers
Anschrift: Im Wichheimer Feld 9
E-Mail:ssteegers01@gmail.com

Stand: Juni/2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sängerin (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern über musikalische Darbietungen bei standesamtlichen Trauungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail oder Messenger-Nachricht).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Auftragnehmerin tritt als Solokünstlerin auf und begleitet sich gegebenenfalls selbst auf dem E-Piano.
(3) Die Auftragnehmerin stellt die für den Auftritt erforderliche technische Ausstattung (Anlage, Mikrofon und E-Piano), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Die Aufbauzeit von bis zu 45 Minuten sowie die Abbauzeit von bis zu 30 Minuten sind im vereinbarten Honorar enthalten.
(5) Musikwünsche sind rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen. Individuell neu einzustudierende Titel sollten spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin angefragt werden.
(6) Die Auftragnehmerin behält sich vor, Musikwünsche abzulehnen, wenn diese technisch, organisatorisch oder künstlerisch nicht umsetzbar sind.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
(2) Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der vereinbarten musikalischen Darbietung.
(4) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
(5) Gerät der Auftraggeber nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Zahlungsverzug.

§ 5 Anforderungen am Veranstaltungsort

(1) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten und sicheren Auftrittsort zur Verfügung.
(2) Für den Betrieb der technischen Ausstattung muss ein funktionsfähiger Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes vorhanden sein.
(3) Bei Veranstaltungen im Freien ist ein ausreichender Schutz vor Regen, Feuchtigkeit, starker Sonneneinstrahlung und Wind bereitzustellen.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Durchführung oder Fortsetzung des Auftritts abzulehnen, wenn Witterungsbedingungen oder örtliche Gegebenheiten eine Gefahr für Personen, Instrumente oder technische Geräte darstellen.

§ 6 Verspätungen und Ablaufänderungen

(1) Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin unverzüglich über Änderungen des zeitlichen Ablaufs.
(2) Verzögert sich die Trauung oder der vereinbarte Auftrittsbeginn um mehr als 60 Minuten aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, bemüht sich diese um die vollständige Durchführung der Leistung. Ist dies aufgrund nachfolgender Termine der Auftragnehmerin nicht möglich, ist sie berechtigt, das Musikprogramm in Absprache mit dem Auftraggeber angemessen zu kürzen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Stornierungen bedürfen der Textform.
(2) Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallhonorare fällig:

  • bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Honorars

  • 89 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Honorars

  • weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90 % des vereinbarten Honorars

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Ausfall der Auftragnehmerin

(1) Kann die Auftragnehmerin aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht von ihr zu vertretenden Umständen die vereinbarte Leistung nicht erbringen, wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
(3) Die Auftragnehmerin bemüht sich nach Möglichkeit um die Vermittlung einer geeigneten Ersatzsängerin. Ein Anspruch auf Stellung einer Ersatzperson besteht nicht.

§ 9 Höhere Gewalt

(1) Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht stattfinden, haften beide Vertragsparteien nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen.
(2) Bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen der Auftragnehmerin können dem Auftraggeber in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt werden.

§ 10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Private Foto- und Videoaufnahmen der musikalischen Darbietung durch den Auftraggeber und dessen Gäste sind gestattet.
    (2) Die Veröffentlichung vollständiger musikalischer Darbietungen sowie jegliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
    (3) Die Auftragnehmerin darf Fotos und kurze Videoaufnahmen der Veranstaltung zu Werbezwecken auf ihrer Website sowie auf ihren Social-Media-Kanälen verwenden, sofern der Auftraggeber hierzu vorab ausdrücklich und in Textform eingewilligt hat.

§ 11 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    (2) Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
    (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht/Kardinalspflicht), ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    (4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    (5) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungseinschränkungen, die durch unverschuldete Stromausfälle, technische Defekte am Veranstaltungsort oder sonstige von ihr nicht zu vertretende Umstände entstehen.

§ 12 Datenschutz

Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verarbeitet und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.